Familien- und Erbrecht.
Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist juristisch so komplex und gleichzeitig so stark von Emotionen der Beteiligten begleitet wie das Familien- und Erbrecht. Oftmals ergeben sich die Fälle aus unvorhergesehenen Lebensereignissen oder lange geplante Vorhaben werden von der Realität überholt. In diesen Fällen ist es stets von großem Vorteil, einen juristischen Berater an seiner Seite zu wissen, der einen kühlen Kopf bewahrt und die gebotenen Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Klienten konsequent vorantreibt.
Oftmals ist von der Ehescheidung oder von Erbauseinandersetzungen auch Immobilien-vermögen betroffen, über das sich die Ehepartner oder auch Erben nicht verständigen können, so dass ein z. B. freihändiger Verkauf der Immobilie scheitert. Allerdings stehen hier über das Teilungsversteigerungsrecht Möglichkeiten offen, um ans Ziel zu gelangen.
Als langjährige juristische Partner von Familienunternehmern und vermögenden Privatklienten, besitzen wir die erforderliche Routine und juristische Kompetenz, auch schwierige Situationen und Fälle zu begleiten. Dies immer in dem Bewusstsein, dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht immer das gleiche sind.
Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir für Sie die nachfolgenden Themengebiete im Bereich des Familien- und Erbrechts aufgelistet:
- Ehevertrag
- Güterrecht
- Ehescheidung und Scheidungsfolgen
- Unterhaltsrecht
- Zugewinn und Versorgungsausgleich
- Eingetragene oder nichteheliche Lebenspartnerschaften
- Betreuungsrecht
- Testamente und Erbverträge
- Unternehmens‑Nachfolge
- Erbauseinandersetzungen
- Pflichtteilsrecht
- Recht der Testamentsvollstreckung
- Vorweggenommene Erbfolge
Ihre Ansprechpartner
Hans-Joachim Küpper
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Immobilienrecht
Teilungs- und Zwangsversteigerungsrecht
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